Radio eins rbb – Beitrag vom 03.01.19

 

Artistik-Ausbildung mit Down-Syndrom

Vor einem Jahr wurde das sogenannte Bundesteilhabegesetz erweitert. „Mehr Jobchancen. Weniger Behindern.“ Damit wirbt das Arbeitsamt seit einem Jahr für das erweiterte Bundesteilhabegesetz. Menschen mit Behinderungen soll der Weg auf den Arbeitsmarkt erleichtert werden. Wie das so klappt in der Umsetzung, hat sich Cora Knoblauch angeschaut.

 

Rebecca S. und ihre Tochter Soledad © Cora Knoblauch
Rebecca S. und ihre Tochter Soledad | © Knoblauch

 

Wenn ein junger Mensch mit Down-Syndrom die Schule beendet hat, steht der Weg offen in die Berufswelt. Viele arbeiten dann in Behindertenwerkstätten. Doch nicht jeder hat Lust auf die Arbeit in einer Werkstatt, sondern möchte lieber – zum Beispiel – in einem künstlerischen Beruf arbeiten. Vor einem Jahr ging das erweiterte Bundesteilhabegesetz an den Start, das Menschen mit Behinderung den Weg auf den Ersten Arbeitsmarkt erleichtern soll. 

Cora Knoblauch hat zwei junge Leute mit Downsyndrom getroffen, die eine Ausbildung zu Zirkuspädagogik-Trainern begonnen haben.

 
Soledad mit Diabolo © Cirkus Sonnenstich
Soledad mit Diabolo | © Sonnenstich
 

Circus Sonnenstich

Soledad und Oscar haben beide das Down-Syndrom, beide machen eine künstlerische Ausbildung in einem Zirkus und mussten auf dem Weg dahin gegen viele Hürden kämpfen. Mittlerweile läuft aber ihre Ausbildung. Und ihr Chef beim Circus Sonnenstich heißt Michael Andrees. Er besuchte uns im Studio, um über die Ausbildung zu sprechen.